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Wer seinen Mietwagen mehr als 30 Minuten vor der im Vertrag vereinbarten Zeit Zurück gibt, muss bei Hertz eine Strafe zahlen. © The Hertz Corporation

Wer einen Mietwagen beim großen US-amerikanischen Anbieter Hertz gebucht hat, sollte die Abgabe des Wagens sehr genau planen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, erhebt der Anbieter eine Strafgebühr, sobald der Wagen mehr als 30 Minuten zu früh abgegeben wird. Die Höhe des Aufschlags liegt dem Bericht zufolge bei stolzen 11,3 Prozent.

Im beschriebenen Fall hatte der Kunde einen Kleinwagen von Hertz für sechs Tage über den Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V (ADAC) gebucht und 45 Minuten vor der vereinbarten Zeit am Hauptbahnhof München wieder abgegeben. Im Nachgang erhielt der Mieter eine Rechnung, deren Betrag „mehr als ein Zehntel höher ausgefallen [war,] als im Angebot ausgewiesen“. Auf Nachfrage des ADAC stellte Hertz der FAZ zufolge klar, dass es sich bei dem Aufschlag um eine selbstverschuldete Strafgebühr von 11,3 Prozent für vorzeitige Rückgabe handle.

Diese ist tatsächlich in den Mietbedingungen von Hertz aufgeführt (im Anhang 1) und soll demnach kompensieren, dass Hertz den Wagen bei verfrühter Abgabe für den restlichen Zeitraum nicht weiter vermieten kann. Warum diese Gebühr jedoch bereits ab einer um 30 Minuten verfrühten Rückgabe erfolgt, ist nicht bekannt. Auch weil Hertz in einem Zusatz der Klausel erklärt, dass diese Gebühr für Mietverhältnisse in Deutschland nicht gelte, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, kein Schaden entstanden ist oder dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die betreffende Gebühr.